Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von Lesaffre Austria AG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten für weitere Lieferungen und Folgeaufträge auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.

Änderungen der AGBs gelten als genehmigt, sofern innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht schriftlich widersprochen wird. Die aktuelle Fassung der AGBs liegen im Unternehmen auf und werden auf der Homepage von Lesaffre Austria veröffentlicht.

II. Angebote und Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend. Preise beruhen auf der Kostenlage des Anbotdatums. Bei Änderungen eines der kostenbildenden Faktoren sind wir zu einer Preisanpassung berechtigt.

III. Gefahrenübergang und Lieferfristen
Für den Übergang von Gefahren und Kosten gelten die Bestimmungen der Incoterms in der letztgültigen Fassung. Grundsätzlich gilt die Lieferkondition ab Werk als vereinbart.

Im Fall von Abnahmeverzug bestellter Ware erfolgt eine Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergegangen gilt.

Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt u. ä. Dazu zählen auch kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch ausländischer Behörden), Transport- und Verzollungsverzug,
Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte u. ä. Diese demonstrativ genannten Umstände berechtigen zum Rücktritt oder zur Verlängerung der Lieferfristen, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe
der zur Verfügung stehenden Warenmengen vor.

Soweit nicht anders vereinbart sind Liefertermine als unverbindlich anzusehen. Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls mit dem Wert der Lieferung begrenzt.

Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmungen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung, nicht gehaftet.

IV. Gewährleistung
Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden.
Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß den jeweiligen einschlägigen Vorschriften (z.B. Codizes, Richtlinien, Verordnungen udgl.) aufzubewahren bzw. zu verarbeiten.

Versteckte Mängel sind ebenso unmittelbar nach Kenntnis, jedenfalls maximal 2 Tage danach schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben.

Der Transport und die Aufbewahrung der Waren hat entsprechend den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen. Dabei bedeutet:

1. Gekühlt lagern: +2°C bis +4°C.

2. Kühl lagern: 0°C bis +18°C.

3. Tiefgekühlt lagern: maximal –18°C oder darunter.

Für Ware, welche aufgrund unsachgemäßer Lieferung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift.
Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden keinesfalls angenommen.

Der Ersatz für mangelhafte Lieferungen oder Teillieferungen erfolgt nach vereinbarter Rücklieferung in angemessener Nachfrist nach unserer Wahl in Form von Nachlieferung oder in Form einer Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware.

Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Waren hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet.
Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei.

V. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise exklusive allfälliger Alkoholsteuer und gesetzlicher Umsatzsteuer, zahlbar und fällig sofort nach Erhalt der Faktura, ohne jeden Abzug.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 1 % p.M. (zzgl. Mwst.) und sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insbes. Mahn- und Inkassokosten) zu beanspruchen. Der Käufer ist nicht berechtigt, nach erfolgter Warenübernahme Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall werden auch alle Forderungen des Kunden gegenüber Lesaffre Austria, wie zum Beispiel vereinbarte Bonifikationen, sofort fällig und den Warenlieferungen gegengerechnet.

Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung, oder Sicherheitsleistung zu tätigen.

Skontoabzüge sind daher nur dann berechtigt, wenn es keine älteren offenen Forderungen gibt.

VI. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusiver allfälliger Nebengebühren behalten wir uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren vor.
Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind jedenfalls unzulässig. Ansprüche Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

VII. Lebensmittelsicherheit
Der Kunde erklärt sich bereit, Testläufe zum Rückholverfahren kostenfrei zu unterstützen. Falls behördlicherseits aus Überprüfungsgründen aus unseren Lieferungen Produktproben entnommen werden, sind Sie uns verbindlich verpflichtet uns zu verständigen und von den amtierenden Organen eine amtliche Gegenprobe zu verlangen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lager bzw. Transporttemperatur an uns zu senden.

VIII. Sonstiges
Lesaffre Austria ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, verarbeiten und zu löschen.

Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses. Dies betrifft z.B. Informationen über Rezepte, Preise, Lieferbedingung, Mengen und Ähnliches.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht.

VIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.